Lässt keine Fragen offen:
? Schnell umsetzbare Lösungen auch für komplexe Probleme
? Prägnante Formulierungen bei wissenschaftlicher Gründlichkeit
? Know-how für Verletzungsprozesse
? Alles zu Verfahren vor DPMA und BPatG
? Erfahrungen zu Änderungen durch MaMoG und 2. PatModG umfassend berücksichtigt
? Effizienter Zugriff durch optimale Entscheidungs- und Sachregister.
Die aktuelle Rechtsprechung
Erschlossen ist die komplette nationale und europäische Spruchpraxis (EuGH, EuG, BGH, BPatG, Instanzgerichte) einschließlich der Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich; die Autoren gewichten die Entscheidungen und zeigen ihre Folgen. Enthält rund 50.000 Rechtsprechungsnachweise.
Dieses WERK lässt keine Fragen offen:
- schnell umsetzbare Lösungen auch für komplexe Probleme
- prägnante Formulierungen bei wissenschaftlicher Gründlichkeit
- Know-how für Verletzungsprozesse
- alles zu Verfahren vor DPMA und BPatG
- Erfahrungen zu Änderungen durch MaMoG und 2. PatModG umfassend berücksichtigt
- effizienter Zugriff durch optimale Entscheidungs- und Sachregister.
Die aktuelle Rechtsprechung
Erschlossen ist die komplette nationale und europäische Spruchpraxis (EuGH, EuG, BGH, BPatG, Instanzgerichte) einschließlich der Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich; die Autoren gewichten die Entscheidungen und zeigen ihre Folgen. Enthält rund 50.000 Rechtsprechungsnachweise.
Herausgeber, Autoren und Autorin:
Prof. Dr. Franz Hacker, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, München;
Dr. Christian Meiser, Richter am Bundespatentgericht, München;
Dr. Julia Miosga, Deutsches Patent- und Markenamt, München;
Dr. Paul Ströbele, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.;
Dr. Frederik Thiering, Rechtsanwalt, Bird & Bird Rechtsanwälte, Hamburg
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»sollten gerade diejenigen die sich im Markenrecht nicht ganz zuhause fühlen ehe sie ein markenrechtliches Mandat übernehmen, über eine Anmeldung nachdenken oder ein Markenportfolio betreuen, sich an diesem Kommentar orientieren. Jedes Mitglied der Markensenate des BPatG hat ihn auf dem Tisch und es ist von diesem Kommentar als Richtschnur für die Rechtsprechung des BPatG auszugehen als eine bedeutende Quelle in seiner Kombination von rechtlicher Information und einer Fülle von Entscheidungsdaten. Dies alles zusammenzutragen war eine sehr wertvolle Leistung, die große Anerkennung verdient.«
Marianne Grabrucker, Vorsitzende Richterin am BPatG a.D,. Präsidentin des Circle of European Trademark Judges (CET-J), MarkenR 05/21