Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit einer kritischen Analyse eines Optionsmodells aus betriebswirtschaftlicher Sicht auseinander. Zu Beginn werden, aufgrund des Dualismus der deutschen Unternehmensbesteuerung, die Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen aufgezeigt und anschließend der Begriff der Rechtsformneutralität erläutert. Die Unterschiede in der Besteuerung dienen als Grundlage für die folgende Darstellung der aktuellen Belastungsunterschiede zwischen den Rechtsformen. Danach beschäftigt sich die Arbeit mit einer möglichen Ausgestaltung und Umsetzung eines Optionsmodells. Dafür dient als Orientierungspunkt das Positionspapier des IDW.
Im Anschluss folgt die kritische Analyse des Optionsmodells. Hierbei erfolgt zuerst eine Ausarbeitung steuerlicher Zweifelsfragen. Als nächstes folgt eine kritische Beurteilung, ob ein Optionsmodell Auswirkungen auf Rechtsformneutralität hat und Investitions- und Finanzierungsentscheidung beeinflusst. Das abschließende Fazit vermittelt die Kerngedanken und gewonnenen Erkenntnisse dieser Arbeit und präsentiert eine abschließende Beurteilung der Fragestellung.
Aus Vereinfachungsgründen gehen die Berechnungen der Belastungsunterschiede von ledigen, kinder- und konfessionslosen Steuerpflichtigen aus. Darüber hinaus besitzen sie keine weiteren Einkünfte oder Steuerabzüge. Außerdem werden Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in dieser Arbeit nicht berücksichtigt.
Das durch die Unternehmensteuerreform von 2008 bestehende Unternehmensteuerrecht bildet die Grundlage dieser Arbeit. Aktuell werden die Stimmen nach einer neuen Unternehmensteuerreform lauter. Scherf spricht sogar davon, dass die Unternehmensteuerreform von 2008 "gründlich missglückt" ist. Tarifbelastungen zwischen den unterschiedlichen Rechtsformen wurden zwar verringert, jedoch weist das Unternehmensteuerrecht nach der Steuerreform viele systematische Mängel auf und stellt keine Gleichbehandlung her.