Hans-Georg Ebert führt in die Entstehung und Entwicklung des islamischen Familien- und Erbrechts der arabischen Länder ein. Er verweist auf die vielfältigen Quellen und Normen des islamischen Rechts, der Scharia, und auf die europäischen Einflüsse seit dem Ende des 19. Jahrhunderts.
In einer Typologie der Rechtsordnungen der arabischen Nationalstaaten betont er neben den Unterschieden in inhaltlicher Ausprägung und Grad der Kodifikation, die auf sozialen, religiösen und politischen Gegebenheiten beruhen, die wechselseitigen Bezüge und grundlegenden Gemeinsamkeiten.
Anhand des Ehe-, Scheidungs-, Kindschafts- und Erbrechts zeigt Ebert, mit welchen Methoden und Reformen aktuelle Herausforderungen wie die mangelnde Gleichstellung und die Diskriminierung von Religion, Geschlecht und Alter (Stichwort: Frauen- und Kinderrechte) unter Beachtung kulturell-religiöser Werte überwunden werden können.