Wenn eine Klage auf eine Geldleistung zielt, dann muss ihr Rechtsbegehren auch beziffert werden, was allerdings nicht immer möglich ist. Die unbezifferte Forderungsklage ermöglicht es unter bestimmten Bedingungen, das Rechtsbegehren ohne Angabe der genauen Bezifferung einzuklagen. Damit werden das Rechtsschutzinteresse und die Rechtssicherheit des Klägers abgesichert. Als eine Ausnahme des Bestimmtheitsgebotes wird sie im türkischen, deutschen und schweizerischen Recht anerkannt. Trotz der gesetzlichen Regelungen im türkischen und schweizerischen Recht und trotz der Anerkennung der Lehre und der Rechtsprechung im deutschen Recht gibt es Unklarheiten zu ihrer Ausübung. Die Autorin zeigt Probleme und Fragen, die sich aus diesen Unklarheiten ergeben, auf, diskutiert diese und entwickelt Lösungsmöglichkeiten.