Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung speziell im internationalen KaufrechtDie Notwendigkeit für eine weltweite Rechtsvereinheitlichung speziell im internationalen Kaufrecht lässt sich, wie vieles andere in der heutigen Zeit auch, auf die zunehmende Globalisierung und den damit verbundenen grenzüberschreitenden Handel zurückführen. Erste Bemühungen zur Vereinheitlichung des Handelsrechtes wurden bereits im Jahre 1893 von der sog. Haager Konferenz 1 unternommen und waren seither Gegenstand zahlreicher Ausschüsse und Kommissionen. Um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch die Rechtszersplitterung der einzelnen Nationen, welche sich in vielen Jahrzehnten des Handels herausgebildet hat, zu beschränken, ist es von besonderer Bedeutung ein einheitliches Recht zu entwickeln, welches die notwendige Rechtssicherheit bei Vertragsabschluss gewährleistet. Bei einem Vertragsabschluss zweier Kaufleute unterschiedlicher Nationalität sieht sich eine der beiden Parteien zwangsläufig mit einem Recht konfrontiert, welches ihr gänzlich unbekannt ist2. Dies wirkt sich wie ein Hemmschuh auf den grenzüberschreitenden Handel aus. Für eine große Exportnation wie z. B. die Bundesrepublik Deutschland birgt eine solche Vereinheitlichung des Kaufrechts immenses Rationalisierungspotential, da sich somit zeitaufwendige Recherchen, welches nationale Recht im Falle des Falles angewendet wird und wie die berufene Rechtsordnung den Sachverhalt beurteilen wird, als überflüssig erweisen würden. Einen entscheidenden Beitrag zur Notwendigkeit leistet auch die voranschreitende Technik, speziell im Hinblick auf den so genannten "e-commerce", welcher formlose, grenzüberschreitende, Vertragsabschlüsse zusätzlich forciert.
Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung speziell im internationalen Kaufrecht
Die Notwendigkeit für eine weltweite Rechtsvereinheitlichung speziell im internationalen Kaufrecht lässt sich, wie vieles andere in der heutigen Zeit auch, auf die zunehmende Globalisierung und den damit verbundenen grenzüberschreitenden Handel zurückführen. Erste Bemühungen zur Vereinheitlichung des Handelsrechtes wurden bereits im Jahre 1893 von der sog. Haager Konferenz 1 unternommen und waren seither Gegenstand zahlreicher Ausschüsse und Kommissionen. Um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch die Rechtszersplitterung der einzelnen Nationen, welche sich in vielen Jahrzehnten des Handels herausgebildet hat, zu beschränken, ist es von besonderer Bedeutung ein einheitliches Recht zu entwickeln, welches die notwendige Rechtssicherheit bei Vertragsabschluss gewährleistet. Bei einem Vertragsabschluss zweier Kaufleute unterschiedlicher Nationalität sieht sich eine der beiden Parteien zwangsläufig mit einem Recht konfrontiert, welches ihr gänzlich unbekannt ist2. Dies wirkt sich wie ein Hemmschuh auf den grenzüberschreitenden Handel aus. Für eine große Exportnation wie z. B. die Bundesrepublik Deutschland birgt eine solche Vereinheitlichung des Kaufrechts immenses Rationalisierungspotential, da sich somit zeitaufwendige Recherchen, welches nationale Recht im Falle des Falles angewendet wird und wie die berufene Rechtsordnung den Sachverhalt beurteilen wird, als überflüssig erweisen würden. Einen entscheidenden Beitrag zur Notwendigkeit leistet auch die voranschreitende Technik, speziell im Hinblick auf den so genannten "e-commerce", welcher formlose, grenzüberschreitende, Vertragsabschlüsse zusätzlich forciert.